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8. Mai 2026

KI-Omnibus: Was die neuen EU AI Act Fristen bedeuten

Der KI-Omnibus verschiebt die Hochrisiko-Frist auf Dezember 2027. Was gilt trotzdem noch für 2026? Drei Pflichten, die kein Betrieb ignorieren kann.

Aktualisiert am 21. Oktober 2026: angepasst an die Endfassung der Änderungsverordnung (EU) 2026/1744.

Stand dieses Einstiegs ist der 8. Mai 2026: In der Nacht davor, um 4:39 Uhr, hat sich der EU-Trilog auf den sogenannten KI-Omnibus geeinigt. Die Endfassung wurde am 8. Juli 2026 als Verordnung (EU) 2026/1744 verabschiedet. Die Abschnitte unten sind auf diesen Stand gebracht.

Die Schlagzeile, die Geschäftsführer aufatmen lässt: Die Hochrisiko-Frist wird von August 2026 auf Dezember 2027 verschoben. Maschinenbaubetriebe werden aus den strengsten Anforderungen weitgehend herausgenommen.

Was viele jetzt denken: Puh, dann haben wir ja Zeit.

Genau das ist der Fehler.

Was der KI-Omnibus konkret ändert

Der KI-Omnibus ist ein Vereinfachungspaket zum EU AI Act. EU-Kommission, EU-Parlament und Rat haben sich im Mai 2026 geeinigt. Die Endfassung ist die Verordnung (EU) 2026/1744 vom 8. Juli 2026. Mehrere Fristen und Anforderungen wurden angepasst:

Maschinen werden aus Hochrisiko-Kategorie herausgenommen. Maschinen werden von Anhang I Abschnitt A in Abschnitt B verschoben. Das Ergebnis: Die meisten Maschinen fallen nicht mehr unter die strengsten Hochrisiko-Vorschriften des EU AI Act.

Hochrisiko-Frist verschoben auf Dezember 2027. Die Pflichten für Hochrisiko-Systeme nach Anhang III galten bisher ab August 2026. Neu gelten sie ab dem 2. Dezember 2027. Das betrifft zum Beispiel KI in Personalentscheidungen.

Übergangsfrist für die Kennzeichnung bis Dezember 2026. Art. 50 Abs. 2 verlangt, dass KI-generierte Texte, Bilder und Audios maschinenlesbar gekennzeichnet sind. Das setzen die Anbieter der KI-Tools um. Für Systeme, die schon vor dem 2. August 2026 auf dem Markt waren, gilt die Pflicht ab dem 2. Dezember 2026.

KI in Produkten und Sicherheitskomponenten: Für Hochrisiko-Systeme nach Anhang I, etwa KI in sicherheitskritischen Steuerungen, greifen die Anforderungen ab dem 2. August 2028.

Neue Verbote ab Dezember 2026: Der Omnibus ergänzt die verbotenen Praktiken nach Art. 5. Diese neuen Verbote gelten ab dem 2. Dezember 2026.

Was sich nicht geändert hat

Die Verschiebung gilt nicht für alles. Zwei Dinge bleiben, auch wenn sich bei einem davon der Wortlaut geändert hat:

KI-Kompetenz nach Art. 4 bleibt Pflicht, in neuer Fassung. Art. 4 gilt seit Februar 2025. Die Endfassung des Omnibus hat ihn umformuliert: Unternehmen müssen Maßnahmen ergreifen, um die KI-Kompetenz ihrer Mitarbeitenden zu fördern. Ein bestimmtes Niveau jeder einzelnen Person müssen sie nicht garantieren. Diese Pflicht ist nicht verschoben worden. Sie gilt heute.

Eine Dokumentation zeigt, dass Sie es getan haben. Das Gesetz schreibt keine bestimmte Form vor. Eine Schulung ist der naheliegende Weg. Eine kurze Liste, wer wann zu welchen Tools geschult wurde, macht das bei Rückfragen von Kunden oder in Ausschreibungen belegbar.

Was das für einen typischen Mittelstandsbetrieb bedeutet

Nehmen wir einen Maschinenbauer mit 80 Mitarbeitern. Er nutzt ChatGPT für interne Kommunikation, Copilot für Dokumente und eine KI-gestützte Kalkulationssoftware.

Vor dem KI-Omnibus: Falls eines der Systeme als Hochrisiko gegolten hätte, wären dessen Pflichten ab August 2026 fällig gewesen.

Nach dem KI-Omnibus: Hochrisiko-Pflichten kämen frühestens ab Dezember 2027. Die Pflicht, die KI-Kompetenz der Mitarbeitenden zu fördern, gilt für alle drei Systeme schon heute. Und die Anbieter der Tools müssen KI-generierte Inhalte spätestens ab Dezember 2026 maschinenlesbar kennzeichnen.

Der Aufwand hat sich reduziert. Weggefallen ist er nicht.

"16 Monate mehr Zeit" heißt nicht "16 Monate keine Arbeit"

Wer jetzt wartet, macht denselben Fehler, den viele 2024 gemacht haben: abwarten, bis der Druck kommt.

Was in diesen 16 Monaten strukturiert erledigt werden kann:

KI-Inventar aufbauen. Welche Systeme laufen im Betrieb? ChatGPT, Copilot, KI in der ERP-Software, automatisierte Entscheidungssysteme? Wer das jetzt erfasst, spart sich 2027 die Hektik.

Risikoklassifizierung vornehmen. Welches System fällt unter welche Kategorie? Die meisten Mittelstandsanwendungen sind minimal riskant. Das sollte dokumentiert sein, nicht nur vermutet.

Nutzungsrichtlinie verabschieden. Wer im Betrieb darf welche KI-Systeme wie nutzen? Der EU AI Act schreibt keine solche Richtlinie vor. Sinnvoll ist sie trotzdem: Sie gibt Mitarbeitenden Orientierung und hilft bei Haftungsfragen.

Schulung mit Dokumentation. Art. 4 verlangt Maßnahmen, die die KI-Kompetenz der Mitarbeitenden fördern. Am einfachsten geht das mit einer kurzen Schulung. Eine Dokumentation zeigt, dass Sie es getan haben.

Kennzeichnung im Blick behalten. Die maschinenlesbare Kennzeichnung liefern die Anbieter der Tools. Intern hilft eine einfache Regel, wann KI-Inhalte für Leser erkennbar sein sollen. Wer realistisch wirkende KI-Bilder oder -Videos veröffentlicht, muss das offenlegen.

Was die Verschiebung wirklich ist

Die Verschiebung ist kein Geschenk. Sie ist eine Chance, gezielt vorzubereiten statt überfallen zu werden.

Wer den Vorlauf jetzt nutzt, geht 2027 souverän ins Rennen. Wer wartet, hat in 16 Monaten dasselbe Problem wie heute, nur ohne Vorlauf.

Die Betriebe, die 2025 und 2026 ihr KI-Inventar aufgebaut, ihre Mitarbeitenden geschult und eine Nutzungsrichtlinie verabschiedet haben, werden die Dezember-2027-Anforderungen ohne externe Hilfe erfüllen können. Die anderen nicht.

Häufige Fragen

Gilt die Schulungspflicht nach dem KI-Omnibus noch? Art. 4 gilt weiter, aber in neuer Fassung. Seit der Verordnung (EU) 2026/1744 müssen Unternehmen Maßnahmen ergreifen, um die KI-Kompetenz ihrer Mitarbeitenden zu fördern. Ein bestimmtes Niveau einzelner Personen müssen sie nicht garantieren. Eine Schulung ist dafür der naheliegende Weg.

Was ist die Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte? Art. 50 Abs. 2 verlangt, dass KI-erstellte Texte, Bilder und Audios maschinenlesbar gekennzeichnet sind. Das setzen die Anbieter der KI-Tools um. Für Systeme, die vor dem 2. August 2026 auf dem Markt waren, gilt eine Übergangsfrist bis 2. Dezember 2026. Wer realistisch wirkende KI-Bilder oder -Videos veröffentlicht, muss das zusätzlich offenlegen.

Sind Maschinen jetzt vollständig vom EU AI Act ausgenommen? Nein. Maschinen werden in Anhang I von Abschnitt A nach Abschnitt B verschoben. Das bedeutet, sie fallen nicht mehr unter die strengsten Hochrisiko-Anforderungen. Die grundsätzlichen Anforderungen des EU AI Act gelten aber weiterhin.

Was sollte ich als Geschäftsführer jetzt konkret tun? Drei Schritte: Erstens, die KI-Kompetenz Ihrer Mitarbeitenden mit einer Schulung fördern und das kurz dokumentieren. Zweitens, ein KI-Inventar anlegen, als Überblick, nicht weil das Gesetz es verlangt. Drittens, klären, wo Sie KI-generierte Inhalte nach außen geben und wie Sie das kenntlich machen. Unser kostenfreies Self-Assessment gibt eine erste Einschätzung in 10 Minuten.

Wann tritt der KI-Omnibus offiziell in Kraft? Die Endfassung wurde am 8. Juli 2026 als Verordnung (EU) 2026/1744 verabschiedet. Die neuen Fristen stehen damit fest: Hochrisiko nach Anhang III ab 2. Dezember 2027, nach Anhang I ab 2. August 2028. Die neuen Verbote nach Art. 5 gelten ab 2. Dezember 2026.


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